
Christoph Meyer verfügt über ausgewiesene Expertise im Bereich Private Clients. Sein Schwerpunkt liegt auf der Gründung und Administration von Familienstiftungen, der Gestaltung von Nachfolgeregelungen für mittelständische Unternehmen und vermögende Privatpersonen sowie auf komplexen Fragestellungen des Familienrechts mit Fokus auf anspruchsvolle Vermögensstrukturen. Er berät nationale und internationale Mandate und vertritt diese bei Bedarf auch vor Zivil- und Finanzgerichten.
Christoph Meyer SKW Schwarz
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